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Genehmigungsfrei

Klein aber Mein ???

Genehmigungsfrei ?????????

Was muß in Deutschland vom Bauordnungsamt genehmigt werden ?
Je nachdem in welchem Bundesland das Gartenhaus gebaut werden soll, gelten andere Vorschriften. Sie finden diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Länder.
In Nordrhein-Westfalen gilt z.B. Genehmigungsfreiheit nach § 65 BauO NRW
1. Gebäude bis zu 30 qbm Brutto Rauminhalt (mit Wänden) ohne Aufenthaltsräume (also ohne Wohnräume), Ställe, Aborte oder Feuerstätten. Im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände.

Unter 2. bis 7. der Bauordnung werden z.B. Kleingartenanlagen, Wochenendhäuser, Gewächshäuser, Fahrgastunterstände und Schutzhütten erwähnt.
Weiterhin gibt es vielerlei Regeln in örtlichen Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen.

Wir raten Ihnen, sich jeweils vor Ort bei der Bauberatung Ihrer Gemeinde zu erkundigen, was auf Ihrem Grundstück möglich ist. Die Beamten / innen sind fast immer viel netter, als Sie denken und beraten die Bürger gern.

Mein Traumgartenhaus !!!!

Unzählige Möglichkeiten der Nutzung sind für Gartenhäuser möglich.

Gerätehaus, Heim für die Modelleisenbahn, Saunahütte, Lesebibliothek, Werkstatt, Bastelhaus, Wasch- und Bügelcenter, Katzenchalet, Tierrefugium, Weinlaube, Mini-Kino mit Großbildschirm, Sommerlogis, Kinderspielhaus, Gebetshaus, Gartentempel, Teepavillon, priv. Spielhölle, Kakteenhaus, Orchideenhaus, Billardraum, Pizzabackhaus, Mini-Bodega, Leuchtturm für Freigeister und und und......
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